Software Engineering - Formales
In der Lehrveranstaltung Software Engineering (SE1 und SE2) geht es um die unmittelbaren Voraussetzungen der Programmierarbeit: das Erfassen des Aufgaben- bzw. Problembereichs und die Umsetzung in ein fachliches (und später technisches) Softwarekonzept. Alle Ergebnisse dieser so genannten Systemanalyse werden in Form von Modellen beschrieben, insofern ist Systemanalyse vor allem Modellierungsarbeit. Sie liegt im Kern des Fachgebietes Software Engineering, das den gesamten Bereich der Softwareherstellung und -pflege behandelt, von Managementtechniken bis zu Programmierschemata und Testmethoden. Ein Schwerpunkt des Kurses ist das Erlernen der Modellierungssprache UML. Es wird gezeigt, welche Modellierungsaufgaben mit welchen UML-Diagrammtypen zu lösen sind; um alle Diagrammtypen in ihrem Verwendungskontext darzustellen, geht der Kurs SE1 ein wenig über die Phase der Systemanalyse hinaus.
Die einzelnen Schritte und Methoden werden anhand des Fallbeispiels "Mitfahrzentrale" erläutert und geübt. In den Übungen wird dieses Fallbeispiel als Projekt bearbeitet, von der intuitiven Anforderungsanalyse bis zum ersten Prototyp.
Die Lehrveranstaltung Software Engineering (SE1 und SE2) besteht aus Vorlesungen, in denen primär neue Themeninhalte vermittelt werden, Übungen, in denen diese Themen weiter aufbereitet und praktisch vertieft werden und Präsentationen, in denen die Studierenden während der Übungen ihre Arbeiten vorstellen.
In SE2 wird das entstandene Analysemodell weiter bearbeitet. Es entsteht daraus ein Entwurfsmodell.
Teamfähigkeit ist im Software Engineering wichtig, deshalb sollen die Übungen in Gruppen mit durchschnittlich vier, höchstens fünf Mitgliedern bearbeitet werden.
Die Gruppeneinteilung sollte durch alle Teilnehmer der Lehrveranstaltung in der Woche zwischen der ersten und zweiten Vorlesung selbständig abgeschlossen werden. Sollten einzelne Teilnehmer eigenständig keine Gruppe finden, erfolgt eine Einteilung dieser Personen durch die Dozenten in der zweiten, spätestens in der dritten Vorlesung.
Spätestens zur Präsentation des ersten Meilensteins "Projektstudie" (in SE1) bzw. "Einarbeitungsnachweise" (in SE2) muss die Belegung der Lehrveranstaltung und die Gruppenbildung abgeschlossen sein.
Die Lehrveranstaltung beginnt am Anfang des Semesters . "Belegfrist" heißt nicht, erst am Ende dieser Frist das erste Mal in der Veranstaltung zu erscheinen. Belegfrist bedeutet, die Veranstaltung vom Semesterbeginn an zu besuchen, und sich ggf. noch vor dem Ende der Belegfrist zu entscheiden, die Veranstaltung nicht mehr weiter zu besuchen. Nur dann, wenn Sie die Veranstaltung von Beginn an besuchen, haben Sie die Möglichkeit, in eine Übungsgruppe eingeteilt zu werden, alle Teilleistungsnachweise zu absolvieren und die Veranstaltung am Ende des Semesters erfolgreich abzuschließen.
Im Rahmen der Übungszeiten werden von jeder Übungsgruppe im Semester einige vorgegebene, aufeinander basierende Aufgaben (so genannte "Meilensteine") bearbeitet. Einige Meilensteine werden schriftlich abgegeben, andere eventuell präsentiert (siehe weiter unten). Diese Aufgaben werden während der Übungszeiten intensiv mit dem Dozenten besprochen. Da die Besprechungen essenziell für das Themenverständnis sind, behält sich der Dozent vor, Teilnehmer einer Übungsgruppe nach dreimaliger unbegründeter Übungsabwesenheit von der Lehrveranstaltung auszuschließen . Die Abgabe bzw. Präsentation erfolgt während der Übungszeit pünktlich zum angegebenen Termin (ersichtlich im Internet auf einer zu Beginn des Semesters bekannt gegebenen Webseite und konkretisiert in der Vorlesung bzw. Übung).
Die vollständige Bearbeitung eines Meilensteins wird mit der Note 2,0 bewertet. Zusatzpunkte (Noten 1,7 oder 1,3 oder 1,0) können durch eine überdurchschnittlich gute Arbeit erreicht werden. Notenabzug erfolgt hingegen bei unzureichender Leistung. Aus einer verspäteten Abgabe erfolgt Notenabzug (eine minimale Notenstufe pro Woche). Meilenstein-Plagiate oder andere Betrugsversuche werden generell mit der Note 5,0 bewertet, gelten damit als "nicht bestanden" und sind nicht nachholbar. Somit kann die Lehrveranstaltung danach nicht mehr bestanden werden.
Meilensteinabgabe
Die Abgabe erfolgt ausschließlich ausgedruckt auf Papier (mehrere Seiten werden getackert oder befinden sich in einer Hülle o.ä.) mit Deckblatt (inkl. Gruppenname und -logo, Liste der Gruppenmitglieder mit Matrikelnummern und eMail-Adressen). Andere Abgabearten oder andere Formate gelten ohne vorherige Absprache mit dem Dozenten automatisch als nicht abgegeben.
Der Dozent behält sich die Verteilung einzelner Aufgaben auf bestimmte Gruppenteilnehmer vor, falls er den Eindruck gewinnt, dass die gruppeninterne Verteilung nur unzureichend erfolgt.
Einige Meilensteine (im allgemeinen die Hälfte, variiert je nach Semesterlänge) werden von den Übungsgruppen während der Übungszeit präsentiert. Eine nicht gehaltene Präsentation wird mit der Note 5,0 bewertet, gilt damit als "nicht bestanden" und ist nicht nachholbar. Somit kann die Lehrveranstaltung danach nicht mehr bestanden werden.
Die Fachvortragsnote (nur in SE2 bzw. in Webentwicklung) ist solange bestenfalls eine 2,3, bis dem Dozenten die zum Vortrag gehörenden Präsentationsfolien (inkl. Handout) per Mail zugeschickt wurden.
Klausuranmeldung
Möglicherweise ist es für die Veranstaltungen SE1 und SE2 erforderlich, sich zur Klausurteilnahme anzumelden. Dies kann pro Semester unterschiedlich sein. Bitte stellen Sie sicher (bspw. durch Befragung Ihrer Kommilitonen oder Ihres Dozenten), dass Sie keinen formellen Klausurteilnahme-Anmeldeprozess versäumen, und sich so um die Teilnahme an der Klausur und um das Bestehen der Veranstaltung bringen.
Klausur
Die Lehrveranstaltung endet mit einer Klausur. Zur Klausur sind keine Unterlagen und Hilfsmittel zulässig. Kommunikation während der Klausur ist ausschließlich mit dem Dozenten gestattet, der Missverständnisse und Unklarheiten beseitigen kann.
Die SE1-/SE2-Nachklausuren finden üblicherweise zeitgleich statt. Bitte beachten Sie, dass es Ihnen deshalb nicht möglich ist, die Klausuren beider Veranstaltungen im 2. Prüfungszeitraum zu schreiben .
Die Klausurnote geht mit 60 % in die Gesamtnote der Lehrveranstaltung ein, die Meilensteinabgaben und -präsentationen mit 40 %. Zulassungsvoraussetzung zur Klausur ist die abgeschlossene ("bestandene") Bearbeitung (schriftliche Abgabe bzw. Präsentation) aller Meilensteine und des Fachvortrags (dieser nur in SE2). Sofern der Abgabe- bzw. Präsentationszeitpunkt des letzten Meilensteins (oder des Fachvortrags) nachdem Klausurzeitpunkt liegt, besteht die Zulassungsvoraussetzung in allen abgeschlossenen vorhergehenden Meilensteinen. Im Ausnahmefall und auf Antrag beim Dozenten ist eine Verlängerung der Abgabefrist eines Meilensteins bis spätestens zum Beginn der vorlesungsfreien Zeit möglich. Das Bestehen der Klausur ist Voraussetzung für die Anrechnung der Punkte aus den Meilensteinen und Präsentationen (sowie aus dem Fachvortrag).
Mitnahme von Übungsleistungen in ein späteres Semester
Die folgenden Regeln gelten ausschließlich aus Kulanzgründen und sind nicht durch die Rahmenstudienprüfungsordnung (RSPO) abgedeckt: Diese sieht keine Mitnahme studienbegleitender Leistungen in ein späteres Semester vor.
Die Übungsnote kann nur in das Folgesemester mitgenommen werden. Die Mitnahme in ein späteres Semester ist grundsätzlich nicht möglich. Die Übungsnote muss nicht mitgenommen werden. Das Wiederholen aller Übungsleistungen ist alternativ möglich.
Die originale Übungsnote kann nur mitgenommen werden, wenn sie 2,50 oder schlechter ist. Eine bessere Übungsnote wird bei der Mitnahme auf 2,50 abgewertet.
Zur Mitnahme der Übungsnote ins Folgesemester muss die Veranstaltung dort erfolgreich belegt werden. Eine Beleggarantie kann aufgrund von Belegungsreihenfolge-Regeln in der RSPO nicht gegeben werden.
Die Mitnahme der Übungsnote ist nicht möglich, wenn es im Folgesemester wesentliche Änderungen bei den Themeninhalten der Lehrveranstaltung gibt. Maßgebliche Informationen stehen im Modulhandbuch.
Der Dozent kann im Einzelfall jederzeit von diesen Regeln abweichen. Es existiert kein Rechtsanspruch.